Holzverarbeiter/in
Voraussetzungen
- Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb der HWK
- Anerkannter Ausbildungsberuf nach §§ 66 BBIG und § 42 HWO
Unterrichtsorganisation
- 3-jährige Ausbildung
- Bezirksfachklasse
- Beschulung an einzelnen Berufsschultagen
- Unterricht in Lernfeldern
Besonderheiten
- Nutzung von Laborräumen und der Holzwerkstatt
- Unterricht in kleinen Klassen, dadurch individuelle Betreuung möglich
Abschluss
- Berufsschulabschluss
Zukunftsperspektiven
- Im Anschluss ist eine verkürzte Tischlerausbildung möglich
Anmeldung
- Sie erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei Abschluss des Ausbildungsvertrages (Link zum Anmeldeformular)
Ansprechpartner